Donnerstag, 12. Januar 2017

Künstliche Strompreise

Um die Industrie (z.B. Aluminiumhütten) wettbewerbsfähig zu erhalten, bekommen solche Großverbraucher von Strom die niedrigsten Preise und zahlen keine EEG-Umlage. Damit man mal sieht, um was es da geht: Aktuell kostet der Grundlaststrom an der Börse etwa 3 ct/kwh. Ich bezahle dafür 25,5 ct.

Diese enorme Differenz kassieren die Strom-Konzerne aber auch der Staat. Dann ist da noch eine EEG-Abgabe, womit erneuerbare Energie bezuschusst wird. Das ist auch für den Normalverbraucher, wozu schließlich auch übliche Unternehmen gehören richtig teuer. Ob das so sein muss? Ich glaube nicht. Aber hierum geht es mir im Moment gar nicht.
Die Regierung Schwarz/Rot hängt sich zwar gerne das "soziale Mäntelchen" um, ist aber, wenn man es genauer betrachtet, kapitalistisch. Auch die SPD, die ja sowieso vergessen hat, was das "S" in ihrem Namen bedeutet.
Also diese Regierung hat jetzt den Ärmsten im Lande, welche "Grundsicherung" bekommen, jetzt als Single 5 € (in Worten FÜNF!) und Paaren nur 4 €  als "Aufstockung" zugebilligt. Damit setzt sie sich über Gesetze und Bundesgerichtsurteile hinweg. Siehe diesen Artikel:

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der minimalen Anhebung der Hartz-IV-Regelleistungen zugestimmt. Diese Anhebung steht allerdings im Verdacht, gegen geltendes Gesetz und gegen eine Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts zu verstoßen. Obwohl das Statistische Bundesamt die Zahlen der Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS) aus dem Jahr 2013 bereits im September veröffentlicht hatte, haben sich Bundeskabinett und Bundesrat an den Zahlen der EVS aus dem Jahr 2008 orientiert. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 28, SGB XII. Dort heißt es im ersten Satz: Liegen die Ergebnisse einer bundesweit neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. Auf gut deutsch: 13 Tage bevor das Bundeskabinett die minimale Erhöhung anhand der Zahlen aus dem Jahr 2008 beschloss, lagen die Zahlen aus dem Jahr 2013 vor. Ein klarer Gesetzesverstoß. Bedenken gibt es auch, da die Anhebung einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ignoriert: Die Verfassungsrichter verpflichteten den Gesetzgeber im Sommer 2014, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Anteil der Stromkosten in den Regelsätzen zu erhöhen. Das Bundesverfassungsgericht gab ausdrücklich vor, dass damit NICHT bis zur turnusmäßigen Anpassung der Regelsätze gewartet werden darf. Zusammen mit seinen Vertrauensanwälten will der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. nun rechtliche Maßnahmen prüfen, gegen diese klaren Verstöße vorzugehen. 

Aus diesem Grunde habe ich über "change.org" eine Petition an den zuständigen Minister verfasst und ich würde mich freuen, wenn diese nicht nur gelesen, sondern auch unterschrieben würde. Dies ist der Link: http://bit.ly/2iBb9VY
In der Petition geht es darum, dass die künstlich verteuerten Stromkosten den Ärmsten im Lande zu ihrem Grundsicherungsbedarf hinzugerechnet wird. Für die Wohlstandsbürger, die dies lesen: Nur wenige Grundsicherungsempfänger betrügen den Staat. Und die teuersten und unverfrorensten sind die Steuerflüchtlinge. 
Manfred. 



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