Diese enorme Differenz kassieren die Strom-Konzerne aber auch der Staat. Dann ist da noch eine EEG-Abgabe, womit erneuerbare Energie bezuschusst wird. Das ist auch für den Normalverbraucher, wozu schließlich auch übliche Unternehmen gehören richtig teuer. Ob das so sein muss? Ich glaube nicht. Aber hierum geht es mir im Moment gar nicht.
Die Regierung Schwarz/Rot hängt sich zwar gerne das "soziale Mäntelchen" um, ist aber, wenn man es genauer betrachtet, kapitalistisch. Auch die SPD, die ja sowieso vergessen hat, was das "S" in ihrem Namen bedeutet.
Also diese Regierung hat jetzt den Ärmsten im Lande, welche "Grundsicherung" bekommen, jetzt als Single 5 € (in Worten FÜNF!) und Paaren nur 4 € als "Aufstockung" zugebilligt. Damit setzt sie sich über Gesetze und Bundesgerichtsurteile hinweg. Siehe diesen Artikel:
Der Bundesrat hat am
vergangenen Freitag der minimalen Anhebung der Hartz-IV-Regelleistungen
zugestimmt. Diese Anhebung steht allerdings im Verdacht, gegen geltendes Gesetz
und gegen eine Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts zu verstoßen. Obwohl
das Statistische Bundesamt die Zahlen der Einkommens- und Verbrauchsstatistik
(EVS) aus dem Jahr 2013 bereits im September veröffentlicht hatte, haben sich
Bundeskabinett und Bundesrat an den Zahlen der EVS aus dem Jahr 2008
orientiert. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 28, SGB XII. Dort heißt es
im ersten Satz: Liegen die Ergebnisse einer bundesweit neuen Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz
neu ermittelt. Auf gut deutsch: 13 Tage bevor das Bundeskabinett die minimale
Erhöhung anhand der Zahlen aus dem Jahr 2008 beschloss, lagen die Zahlen aus
dem Jahr 2013 vor. Ein klarer Gesetzesverstoß. Bedenken gibt es auch, da die Anhebung einen Auftrag des
Bundesverfassungsgerichts ignoriert: Die Verfassungsrichter verpflichteten
den Gesetzgeber im Sommer 2014, die Entwicklung der Strompreise zeitnah
abzubilden und den Anteil der Stromkosten in den Regelsätzen zu erhöhen. Das
Bundesverfassungsgericht gab ausdrücklich vor, dass damit NICHT bis zur turnusmäßigen Anpassung der
Regelsätze gewartet werden darf. Zusammen mit seinen Vertrauensanwälten will
der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. nun rechtliche Maßnahmen
prüfen, gegen diese klaren Verstöße vorzugehen.
Aus diesem Grunde habe ich über "change.org" eine Petition an den zuständigen Minister verfasst und ich würde mich freuen, wenn diese nicht nur gelesen, sondern auch unterschrieben würde. Dies ist der Link: http://bit.ly/2iBb9VY
In der Petition geht es darum, dass die künstlich verteuerten Stromkosten den Ärmsten im Lande zu ihrem Grundsicherungsbedarf hinzugerechnet wird. Für die Wohlstandsbürger, die dies lesen: Nur wenige Grundsicherungsempfänger betrügen den Staat. Und die teuersten und unverfrorensten sind die Steuerflüchtlinge.
Manfred.
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