Montag, 27. April 2009

Ursache vieler Übel im Arbeitsbereich.

Vor etlichen Jahren wurde das so genannte 624-Mark-Gsetz eingeführt. Es sollte geringfügige Beschäftigungen ermöglichen und vereinfachen und kleinen Gewerbetreibenden (insbesondere in der Gastronomie) zu Hilfskräften speziell für zeitlich begrenzte Aufgaben verhelfen.
Soweit so gut.
Leider haben damals die Politiker wieder mal, wie so oft, die Sache nicht bis zu Ende durchgedacht. Denn dann hätten Sie diese Möglichkeit für Großfirmen mit vielen Beschäftigten begrenzt.
Denn was ist daraufhin geschehen? Großfirmen mit vielen Arbeitnehmern haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, regulär beschäftigten Mitarbeitern zu kündigen. Nicht weil keine Arbeit mehr dafür da war – nein, um sich aus ihrer sozialen Verantwortung zu stehlen. Denn die Leute wurden sofort wieder als geringfügig Beschäftigte nach dem oben genannten Gesetz eingestellt.
Das ist mit der Umstellung auf das 400-€ Gesetz keineswegs geändert worden, obwohl sich die Gelegenheit dazu wirklich angeboten hätte. Da fragt man sich tatsächlich: Ist das von bestimmten Politikern gewollt, um die Gewinne mancher verantwortloser Unternehmer zu optimieren? Da wird dann noch das Mäntelchen der sozialen Wohlfahrt herum gehängt: Seht her, da geben wir doch manchen Leuten, die sonst gar keine Arbeit hätten, wenigstens ein bisschen Verdienstmöglichkeit.

Ich habe dem Arbeitsminister vorgeschlagen, sich darum zu bemühen, diese Vorschrift insofern zu ändern, dass eine Firma nur zu einem bestimmten Prozentsatz ihrer Arbeitnehmer diese nach diesem Modell beschäftigen darf. Also beispielsweise: Wenn eine Firma 1000 Beschäftigte hat, dürfen nur 100 nach dem 400 € -Gesetz beschäftigt werden. Also 10% und nicht mehr. Das könnte man noch an eine Mindestzahl an Beschäftigten koppeln – vielleicht 10 Mitarbeiter, sodass dem Kleinunternehmer nach wie vor die Möglichkeit bleibt, für zeitlich befristete Arbeiten Hilfskräfte zu bekommen.

Ach so: Bis jetzt hat mir das Ministerium des Herrn Scholz noch keine Antwort geschickt.

Samstag, 11. April 2009

Einfach empörend: Kassenverhalten und Sozialgerichte als Drückeberger

Das muss man sich mal vorstellen: Eine Frau hat "ALS" (amyotropische Lateralsklerose) und ist nahezu vollständig gelähmt, sitzt im Rollstuhl, kann diesen aber nicht aus eigener Kraft bewegen.
Es gibt aber E-Rollstühle mit Mundsteuerung. Der Arzt verschreibt diesen. "Nein", sagt die Krankenkasse, "zahlen wir nicht". Sozialgericht und Landessozialgericht lehnen Eilentscheidung ab. ("Soll sie sich doch schieben lassen ... ") Erst das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass die Sozialgerichte entscheiden müssen.

Das muss man sich mal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen - insbesondere nach der Nachricht, dass sich Krankenkassenvorstände gerade mal eben 250.000 € Jahresgehalt + Bonis genehmigt haben.
Anstatt diesem armen Menschen in seinem fürchterlichen Leid zu helfen, bemühen die Kassen die Gerichte, um sich um Zahlung zu drücken, diese ihrerseits drücken sich um eine Entscheidung, auch noch im zweiten Rechtszug und erst das Bundesverfassungsgericht sagt denen endlich, wo's langgeht.

In welchem Land leben wir eigentlich?

Samstag, 4. April 2009

Keinen 2. Rechtszug für Behörden vor Gerichten.

Am Donnerstag, den 2.4.09 gab es im ARD-Magazin „Monitor“ (sollte übrigens immer von Politikern angesehen werden) einen Beitrag, wie die Arbeitsverwaltung eine Verkäuferin dazu genötigt hat, eine Arbeitstelle zum Stundenlohn von € 4,50 anzunehmen.
Erst nach einem Prozess von 2 Jahren (!), stellte das Landesarbeitsgericht fest, dass es einem Arbeitnehmer unzumutbar ist, einen solchen Dumpinglohn zu akzeptieren.
Erst daraufhin zeigte der zuständige Behördenleiter etwas Reue, allerdings sehr gedämpft.

Dieser Vorgang zeigt mal wieder, wie Behörden – speziell die Arbeitsverwaltung, aber auch andere - schamlos und unverfroren Druck auf Bürger ausüben. Das trifft besonders deshalb zu, weil sich Behörden oft mit einem Gerichtsurteil in erster Instanz nicht zufrieden geben, sondern – koste es den Steuerzahler was es wolle – versuchen, in zweiter Instanz doch noch ihre Fehlentscheidung bestätigt zu bekommen. Dieser Rechtszug wird sehr oft schon allein deswegen ausgenutzt, weil darauf spekuliert wird, dass dem Bürger vorher finanziell die Luft ausgeht.

Deswegen habe ich der zuständigen Ministerin (Justiz, Zypries) folgende Fragen geschickt:
Halten Sie ein solches Verfahren für sozial vertretbar?
Wäre es nicht aus vielen Gründen besser, einer Behörde wäre der 2. Rechtszug nicht möglich? (Vielleicht mag es genau definierte Ausnahmefälle geben.)
Wäre das nicht auch eine weitere Möglichkeit, die deutschen Gerichte zu entlasten?
Würden Sie sich vielleicht bemühen, diese bestehende Regelung abzuschaffen?

Eine Antwort steht noch aus.