Freitag, 17. August 2012

Ist Rentenerhöhung verfassungswidrig?

Jetzt haben sich die Politiker wieder mal eine gewaltige Rentenerhöhung von 2,3 % oder so,  unter etlichen Geburtswehen abgerungen.
Warum frage ich mich, muss das eigentlich prozentual sein? Weil die Inflation prozentual berechnet wird? Dieser Warenkorb des Statistischen Bundesamtes muss sowieso ganz wo anders zusammgestellt worden sein, jedenfall nicht da, wo ich lebe.
Natürlich muss so eine Sozialleistung gleichmäßig sein - also jeden Rentner treffen. Warum ist eigentlich der Renter, der 2000 Euro bezieht, besser als derjenige, der nur 400 bekommt? Weil er mal mehr eingezahlt hat? Das ist lange her und dürfte sich jetzt nicht mehr auswirken, weil von ihm ja auch keine weitere Beiträge kommen. Deshalb darf eine solche Zahlung auch nicht prozentual sondern muss als Summe gezahlt werden. Gleiche Zuschlagsumme für alle! Das voraussichtliche Aufkommen grob schätzen, mitteln und jedem auszahlen. Hören Sie auch schon den Aufschrei? Das sind die Besitzrentner im Lande, denen es nun wirklich nicht schlecht geht. Das werde ich mal die für mich zuständige Abgeordnete fragen, die ist sowieso im Rechtsausschuss.Vielleicht ist das ja verfassungswidrig?
Man meint, besonders wenn man zu den Besitzenden im Lande gehört, der Staat sei überaus sozial tätig. Das sieht dann in der Realität so aus, dass derjenige, der eine gesetzliche Grundsicherung (HartzIV) zusätzlich zu seiner Mini-Rente bezieht, diese Zusatzzahlung dem Zahlungsbezieher wieder abgezogen wird. Begründung: Am "Bedarf" des Empfängers hätte sich ja nichts geändert. Hat sich aber doch und zwar deutlich mehr als die offizielle Inflationszahl.
Also ist auch der "Bedarf" (der ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem "Existenzminimum", das ist deutlich höher angesiedelt) zumindest entsprechend der Inflationsrate anzupassen. Bin mal gespannt, ob das geschieht - wahrscheinlich eher nicht. Wen treffen übrigens die Soziallasten? Natürlich die Allgemeinheit. Und da wollen wir doch nicht ganz vergessen, dass das private Geldvermögen aller Bundesbürger zZt. 4,75 Billionen = 4.750.000.000.000 beträgt - und das ist nur das, was offiziell auf den Konten liegt. Natürlich gibt da niemand freiwillig was ab. Wie wär's denn mit ein bißchen Gewalt? Zum Beispiel in Form von Erb- und Vermögenssteuer?