Ein falscher Name weckt Widerstände!
Das "bedingungslose Grundeinkommen" ist ein solcher.
Denn dieses Grundeinkommen sollte besser
"Soziales Bürgergeld" heißen und keineswegs bedingungslos sein.
Es sollte 1000.- € /Person umfassen und folgende Bedingungen enthalten:
Der Bezieher muß einen deutschen Pass haben und älter als 18 Jahre sein.
Er muß jährlich der Ausgabebehörde nachweisen, dass pro Person kein Barvermögen von mehr als als 10000 € vorhanden ist. Nachweis ist die bis zum Alter von 70 Jahren obligatorische Steuererklärung. Damit wird auch ein geringeres Einkommen als 1000 €/mtl. nachgewiesen.
Es wird dann vom Staat aufgestockt.
Kinder bis zum 10. Jahre erhalten nur 500 €, bis zum 18. Jahr 800 €
Einzelpersonen sind bis 16000 € Ehepaare bis 32000 € steuerfrei, ab dann gilt ein gleichförmiger Steuersatz von 45 %
Das ganze wird vom Bundesfinanzministerium verwaltet.
Dadurch werden Sozialämter, Arbeitsagenturen und das Arbeitsministerium überflüssig.
Anerkannte Asylbewerber erhalten nur 500 €/mtl. aber sofortige Arbeitserlaubnis; nicht anerkannte Flüchtlinge werden in Lagern verpflegt und wenn nicht anerkannt, wieder abgeschoben.
Es wird ein Einwanderungsgesetz für Wirtschaftsflüchtlinge geschaffen. (Wird höchste Zeit!)
Sonntag, 21. Mai 2017
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