Sonntag, 21. Mai 2017

Falsche Bezeichnung: bedingungsloses Grundeinkommen

Ein falscher Name weckt Widerstände!
Das "bedingungslose Grundeinkommen" ist ein solcher.
Denn dieses Grundeinkommen sollte besser

"Soziales Bürgergeld" heißen und keineswegs bedingungslos sein.

Es sollte 1000.- € /Person umfassen und folgende Bedingungen enthalten: 

Der Bezieher muß einen deutschen Pass haben und älter als 18 Jahre sein.

Er muß jährlich der Ausgabebehörde nachweisen, dass pro Person kein Barvermögen von mehr als  als 10000 € vorhanden ist. Nachweis ist die bis zum Alter von 70 Jahren obligatorische Steuererklärung. Damit wird auch ein  geringeres Einkommen als 1000 €/mtl.  nachgewiesen.
Es wird dann vom Staat aufgestockt.

Kinder bis zum 10. Jahre erhalten nur 500 €, bis zum 18. Jahr 800 €

Einzelpersonen sind bis 16000 € Ehepaare bis 32000 € steuerfrei, ab dann gilt ein gleichförmiger Steuersatz von 45 %

Das ganze wird vom Bundesfinanzministerium verwaltet.


Dadurch werden Sozialämter, Arbeitsagenturen und das Arbeitsministerium  überflüssig.

Anerkannte Asylbewerber erhalten nur 500 €/mtl. aber sofortige Arbeitserlaubnis; nicht anerkannte Flüchtlinge werden in Lagern verpflegt und wenn nicht anerkannt, wieder abgeschoben.

Es wird ein Einwanderungsgesetz für Wirtschaftsflüchtlinge geschaffen. (Wird höchste Zeit!)


Keine Kommentare: