Ob der Bundesgerichtshof meinen Blog-Post vom 27.10.07 gelesen hat, wage ich zu bezweifeln. Dennoch hat er jetzt die Öl-Gaspreis-Bindung gekippt. Aber wie sich herausstellt, wohl doch kein Grund für uns Kleinverbraucher, zu jubeln.
Denn mangels Konkurrenz lassen uns die Gasversorger am langen Arm verhungern und machen wohl auch weiterhin Preise, die in erster Linie auf Gewinnoptimierung ausgerichtet sind.
Allerdings gibt es jetzt immerhin keine "automatische" Preiserhöhung mehr. Sondern nun müssen sich die Gasmultis wenigstens in kreativen Begründungen üben, wenn sie die Preise anheben wollen. Ein kleiner Trost.
Jeder sollte sich aber mal seine Gasverträge im Kleingedruckten genauer ansehen, ob da vielleicht die Gas-Ölpreisbindung als Vertragsgrundlage steht. Dann aber nichts wie hin und Geld zurück fordern.
Dienstag, 30. März 2010
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