Montag, 27. April 2009

Ursache vieler Übel im Arbeitsbereich.

Vor etlichen Jahren wurde das so genannte 624-Mark-Gsetz eingeführt. Es sollte geringfügige Beschäftigungen ermöglichen und vereinfachen und kleinen Gewerbetreibenden (insbesondere in der Gastronomie) zu Hilfskräften speziell für zeitlich begrenzte Aufgaben verhelfen.
Soweit so gut.
Leider haben damals die Politiker wieder mal, wie so oft, die Sache nicht bis zu Ende durchgedacht. Denn dann hätten Sie diese Möglichkeit für Großfirmen mit vielen Beschäftigten begrenzt.
Denn was ist daraufhin geschehen? Großfirmen mit vielen Arbeitnehmern haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, regulär beschäftigten Mitarbeitern zu kündigen. Nicht weil keine Arbeit mehr dafür da war – nein, um sich aus ihrer sozialen Verantwortung zu stehlen. Denn die Leute wurden sofort wieder als geringfügig Beschäftigte nach dem oben genannten Gesetz eingestellt.
Das ist mit der Umstellung auf das 400-€ Gesetz keineswegs geändert worden, obwohl sich die Gelegenheit dazu wirklich angeboten hätte. Da fragt man sich tatsächlich: Ist das von bestimmten Politikern gewollt, um die Gewinne mancher verantwortloser Unternehmer zu optimieren? Da wird dann noch das Mäntelchen der sozialen Wohlfahrt herum gehängt: Seht her, da geben wir doch manchen Leuten, die sonst gar keine Arbeit hätten, wenigstens ein bisschen Verdienstmöglichkeit.

Ich habe dem Arbeitsminister vorgeschlagen, sich darum zu bemühen, diese Vorschrift insofern zu ändern, dass eine Firma nur zu einem bestimmten Prozentsatz ihrer Arbeitnehmer diese nach diesem Modell beschäftigen darf. Also beispielsweise: Wenn eine Firma 1000 Beschäftigte hat, dürfen nur 100 nach dem 400 € -Gesetz beschäftigt werden. Also 10% und nicht mehr. Das könnte man noch an eine Mindestzahl an Beschäftigten koppeln – vielleicht 10 Mitarbeiter, sodass dem Kleinunternehmer nach wie vor die Möglichkeit bleibt, für zeitlich befristete Arbeiten Hilfskräfte zu bekommen.

Ach so: Bis jetzt hat mir das Ministerium des Herrn Scholz noch keine Antwort geschickt.

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