Samstag, 4. April 2009

Keinen 2. Rechtszug für Behörden vor Gerichten.

Am Donnerstag, den 2.4.09 gab es im ARD-Magazin „Monitor“ (sollte übrigens immer von Politikern angesehen werden) einen Beitrag, wie die Arbeitsverwaltung eine Verkäuferin dazu genötigt hat, eine Arbeitstelle zum Stundenlohn von € 4,50 anzunehmen.
Erst nach einem Prozess von 2 Jahren (!), stellte das Landesarbeitsgericht fest, dass es einem Arbeitnehmer unzumutbar ist, einen solchen Dumpinglohn zu akzeptieren.
Erst daraufhin zeigte der zuständige Behördenleiter etwas Reue, allerdings sehr gedämpft.

Dieser Vorgang zeigt mal wieder, wie Behörden – speziell die Arbeitsverwaltung, aber auch andere - schamlos und unverfroren Druck auf Bürger ausüben. Das trifft besonders deshalb zu, weil sich Behörden oft mit einem Gerichtsurteil in erster Instanz nicht zufrieden geben, sondern – koste es den Steuerzahler was es wolle – versuchen, in zweiter Instanz doch noch ihre Fehlentscheidung bestätigt zu bekommen. Dieser Rechtszug wird sehr oft schon allein deswegen ausgenutzt, weil darauf spekuliert wird, dass dem Bürger vorher finanziell die Luft ausgeht.

Deswegen habe ich der zuständigen Ministerin (Justiz, Zypries) folgende Fragen geschickt:
Halten Sie ein solches Verfahren für sozial vertretbar?
Wäre es nicht aus vielen Gründen besser, einer Behörde wäre der 2. Rechtszug nicht möglich? (Vielleicht mag es genau definierte Ausnahmefälle geben.)
Wäre das nicht auch eine weitere Möglichkeit, die deutschen Gerichte zu entlasten?
Würden Sie sich vielleicht bemühen, diese bestehende Regelung abzuschaffen?

Eine Antwort steht noch aus.

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